- Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
- Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
- Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h zugelassen sein. Sie dürfen außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
- Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers anbringen.
- Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
- Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
0,3 für ungebremste Anhänger
1,1 für gebremste Anhänger
1,2 mit Antischlingerkupplung.
Berechnungsbeispiele 100 km/h:
Ungebremster Anhänger
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kgLeermasse 1.500 kg x Faktor X = 0,3
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450 kg
Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kgLeermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,1
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.650 kg
Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.500 kg
Leermasse 1.500 kg x Faktor X = 1,2
= Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1.800 kgNun kann jeder Auto + Anhänger rechnen.
Wer es einfacher haben möchte, kann rechnen lassen:
http://www.kochanhaengerwerke.de/sonstiges/service-und-info/100km-h-gesetzbr100km-h-rechner.html
Jost-Udo Wenige
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